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Die Grundsicherung („Bürgergeld“) ist laut SGB II „eigentlich“ nur für den Notfall vorgesehen

„Die Grundsicherung („Bürgergeld“) ist laut Sozialgesetzbuch II „eigentlich“ nur für den Notfall vorgesehen. Aber die Grundsicherung wird für sehr viele Menschen trotz unendlich vieler freier Arbeitsstellen zur langjährigen Dauerlösung. Die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsbezugsempfänger/innen sind länger als 4 Jahre im Leistungsbezug, sehr viele sogar länger als 14 Jahre.

Warum ist das so?

  • Was sagt das Gesetzbuch (insbesondere das SGB II)?
  • Liegt es am Arbeitsmarkt?
  • Liegt es an den langzeitarbeitslosen Menschen?
  • Liegt es an den arbeitsmarktpolitischen Institutionen (Arbeitsagentur / Jobcenter)?
  • Liegt es am arbeitsmarktpolitischen Denk- und Handlungsansatz und den damit verbundenen Maßnahmen?
  • Volkswirtschaftliche Kosten der Arbeitslosigkeit?

o SGB II

„Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist.“ 
Auszug aus SGB II www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Daraus kann entnommen werden, dass die Grundsicherung
a) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützen und
b) den Lebensunterhalt absichern soll.
Dabei wird „insbesondere“ auf
c) die Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Menschen (und damit auch auf die Fremdverantwortung für die Solidargemeinschaft), den Zustand der Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich über die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit zu beenden gesetzt.

o Arbeitsmarkt / Arbeitskräftenachfrage / Menschen ohne Arbeit / Kosten der Arbeitslosigkeit

„Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende 2021 gut entwickelt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt erneut abgenommen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA).
arbeitsagentur.de/presse/2022-01-arbeitsmarkt-im-dezember-2021

Die Arbeitslosenquote von 5,1 % im Dezember 2021 (5.3% im Oktober 2022 arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2022 ) hört sich scheinbar gut an, ist damit aber auch die Arbeitsmarktpolitik erfolgreich? Was steckt hinter den Zahlen?

Geldleistungen:
Arbeitslosengeld haben im Dezember 2021 728.000 Menschen erhalten. Arbeitslosengeld II haben nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3.619.000 erhalten.

Arbeitskräftenachfrage:
Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Dezember auf hohem Niveau. So waren 794.000 Arbeitsstellen (allein) bei der BA gemeldet. Nach Schätzungen liegt die  Anzahl offener Stellen bei ca. 2 Mio.

Flüchtlinge:
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lebten in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen sind Minderjährige. Jede*r Fünfte lebt seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.

Kosten der Arbeitslosigkeit:
Arbeitslosigkeit hat im Jahr 2020 in Deutschland Kosten in Höhe von knapp 62,8 Milliarden Euro verursacht. Für Arbeit und Soziales standen in 2021164,92 Milliarden Euro – zu Verfügung. Insgesamt sah der Haushalt der Bundesregierung für 2021 Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor.

Zahlen zusammengefasst:

  • Über 4 Millionen Menschen sind nicht oder nicht hinreichend beschäftigt.
  • Offiziell werden ca. 800.000 Arbeitskräfte gesucht, die tatsächliche Zahl offener Stellen liegt wahrscheinlich bei 2-3 Millionen.
  • Wir geben jedes Jahr 50 bis 70 Milliarden Euro direkt für Arbeitslosigkeit aus (die indirekten und im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehenden weiteren sozialen Kosten kommen noch dazu).
  • Es halten sich derzeit ca. 1.8 Millionen (darunter ca. 1/3 Kinder) auf, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Nicht alle erwerbsfähigen Erwachsenen sind in Arbeit bzw. dürfen arbeiten (geschätzt 600-800.000 Menschen).

Nach diesen Zahlen existiert in Deutschland ein nicht ausgeschöpftes Arbeitskräftepotenzial von erwerbsfähigen Erwachsenen von ca. 5 Millionen Menschen.

Eigentlich könnte das hinreichend sein, um zumindest einen Großteil der offenen Stellen besetzen zu können.

Warum kann dieser Schatz nicht gehoben werden?

o Langzeitarbeitslose Menschen

Menschen möchten durch ihre individuelle Arbeitsleistung einen für sie selbst und für die Gemeinschaft sinnstiftenden bzw. förderlichen individuellen Beitrag (Arbeit) leisten,

Das schafft Identität und führt zu mehr Selbstbemächtigung und Selbstbestimmung im Lebensalltag.

Menschen wollen im positiven Sinne (heraus) gefordert werden, verbindliche berufliche Ziele und konkrete Schritte zur Zielerreichung formulieren und ihre individuellen Stärken und Potenziale entfalten und realisieren. Daran sollte man sie auch messen!

Über die mit der Arbeitslosigkeit häufig verbundenen Zuschreibungsprozesse des individuellen Versagens und defizitärer Eigenschaften (Schwächen, Hemmnisse, multiple Hemmnisse…) sowie der Zuordnung in marktfern, weniger marktfern … wird Hilflosigkeit leider häufig zum Selbstbild von Hilfesuchenden (Self fullfilling prophecy / sich selbst erfüllende Prophezeiung).

In (gut gemeinten) Beratungsprozessen sowie standardisierten Handlungs- und Hilfsprogrammen mit selektivem Zuweisungsmodus werden den Menschen diese Vorurteile und Zuordnungen hautnah bewusst und sie richten ihr Denken und Handeln danach aus.

Die Hilflosigkeit wird so oft zum Selbst- und Lebenskonzept (erlernte Hilflosigkeit).

Hier gilt es methodisch durch Umdeutung (Refraiming) der Situation und der Selbstwahrnehmung von: „ich bin so hilflos“ hin zu „ich kann etwas tun“, einen anderen Sinn- bzw. Identitätszusammenhang aufzuzeigen

Wenn man sich um eine Arbeit bemüht, bewirbt man sich mit seinen persönlichen, sozialen und beruflichen Stärken. Nur an diesen Talenten, Begabungen und Humanressourcen sind Arbeitgeber letztlich interessiert. Positive Arbeitstugenden (pünktlich – ehrlich – fleißig) darf man als Grundtugenden voraussetzen.

Warum in der deutschen Arbeitmarktpolitik bzw. Arbeitsverwaltung in arbeitmarktpolitischen Maßnahmen in erster Linie Defizite, Hemmnisse, multiple Hemmnisse … in Handlungsprogrammen behandelt werden, erschließt sich einem nicht (Verschwendung von Energie).

Das führt genau so wenig weiter, wie die Selektion von Kunden in marktnah und marktfern.

Das Ergebnis davon ist häufig, dass insbesondere Langzeitarbeitslose ihre Stärken und Potenziale „einfach nicht (be)nennen“ können, aber ihre zugeschriebenen bzw. selbteingeredeten Defizite und Schwächen umso mehr umschreiben können (erlernte Hilflosigkeit).

So bleibt man arbeitslos und hat auch eine Begründung dafür!

Am Ende kommt es nicht auf die Motivation an, sondern auf das TUN (Volition).

Extrinsische Beratungsansätze sowie standardisierte Motivationskonzepte und Arbeitspolitische Maßnahmen laufen in dieser Hinsicht leer.

Hilfeprozesse, die darauf fußen, kann man sich getrost sparen. Das ist vergeudete Zeit bzw. rausgeschmissenes Geld.

Erkennen kommt von Erkenntnis und nicht von Erklären, sonst würde es ja Erklärnis heißen. Nur auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen auf der Grundlage eines Dialogs auf Augenhöhe kann gemeinsam herausgefunden werden, was noch fehlt.

Die Umsetzung ist in erster Linie die Aufgabe des Hilfesuchenden selbst. Die Wege, die zur Arbeitslosigkeit führten bzw. sie erhärteten, sind nicht die geeigneten, um diese zu beenden.

Man hilft Menschen nicht, indem man für sie tut, was sie selber tun können.

Von daher ist ein Unterstützungsansatz notwendig, der „konsequent“ konzeptionell, methodisch und inhaltlich bei den Kompetenzen und Kräften (STÄRKEN) der Selbstbemächtigung anfängt (Empowerment).

Dabei sollten die arbeitslosen Menschen „eigene“ klare und machbare „verbindliche“ Ziele formulieren und erklären über welche Schritte sie sie konkret und nachvollziehbar (+ messbar) erreichen werden. (Von Vermittler/innen formulierte fremdbestimmende Zielvereinbarungen nützen wenig (Alibicharakter) für beide Seiten und werden auch oft gar nicht gemacht).

Entscheidend ist nicht nur die Motivation des arbeitslosen Menschen – sondern vor allem das TUN (Volition). Siehe auch:  Eigenverantwortung und Willenskraft.

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o Arbeitsmarktpolitisches Handeln (Arbeitsagentur / Jobcenter)

Von nachhaltiger Beratung bzw. Unterstützung kann nur dann gesprochen werden, wenn der andere (arbeitsloser Mensch) sich danach selbst am Arbeitsmarkt behaupten kann und die beratende Unterstützung sowie Geldleistung nicht mehr notwendig ist.

Paradoxon. Die Aufgabe einer erfolgreichen Beratung besteht also auch darin, als Arbeitsmarktakteur/in überflüssig zu werden (nicht wie in der Wirtschaft: „Kundenbindung“, sondern „loslassen“).

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Nachhaltige Beratung & Interaktive Wertschöpfung basieren auf Vertrauen, Dialog auf Augenhöhe und auf verständlicher Kommunikation sowie Perspektivänderung und Umdeutung (Refraiming).

Henryk Cichowski – 2022

Standardisierte „Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ für in Profilingverfahren defizitklassifizierte sowie geclusterte Zielgruppen lassen sich einfach und gut ausschreiben, organisieren und abrechnen.

Diese simplen Vereinfachungen können sich allerdings stigmatisierend auswirken und verhindern zudem die hinreichende Individualität und Zielgenauigkeit von Dienstleistungsangeboten.

Genau genommen sind es am Ende oft nur gesellschaftspolitische Alibimaßnahmen mit wenig Erfolgsaussichten, die der Heterogenität und Komplexität der Herausforderungen nur unbefriedigend gerecht werden können.

Erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Handeln setzt eine hohe Kundenintegration, Partizipative Entscheidungsfindung sowie Zielbildung (shared decision making) und eine lernende Kooperationsperformance im Dienstleistungsprozess verbunden mit einem hohen Grad der Individualierung des Leistungsangebotes voraus. Mitentscheidend für ein erfolgreiches Empowerment, ist die selbstverpflichtende Übernahme von Eigenverantwortung der arbeitslosen Menschen zur nachhaltigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit.

Nur auf diese Weise kann der Heterogenität der Herausforderungen gerecht werden.

Es gibt eben nicht den standisierbaren „Prototypen des Arbeitslosen“. Die Gruppe der Arbeitslosen ist heterogen. Standardisierte Handlungskonzepte, die auf einer derartig vereinfachenden Denkwelt basieren, taugen nichts und werden der komplexen Realität nicht gerecht.

Auf jeden Fall beseitigen diese Handlungskonzepte keine Arbeitslosigkeit und tragen schon gar nicht zur dringend notwendigen Minderung des Arbeitskräftemangels in der Wirtschaft bei.

Im Gegenteil, die öffentliche Hand (damit die Gesellschaft / Solidargemeinschaft) bleibt auf den hohen Milliardenkosten (Arbeitslosengeld I und II, Maßnahmekosten, Personal- / Organisations- und Verwaltungskosten, KdU …) sitzen.

Und vor allem: Millionen arbeitslose Menschen können trotz „Bürgergeld“ kein erfülltes und selbstbestimmtes Leben führen und bleiben abhängig sowie fremdbestimmt hilfsbedürftig (zugeschriebene und erlernte Hilflosigkeit).

Einen Anfang macht das IAB (21.11.2022)
„Mit der zunehmenden Verknappung von Arbeitskräften bietet sich aber die Chance, durch arbeitsmarktpolitische Anstrengungen in den Bereichen Vermittlung, Beschäftigungsfähigkeit und Qualifizierung dem Ziel der Vollbeschäftigung näherzukommen“, heißt es in einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Chef – Weber). Gelingt es, bis zum Jahr 2035 die Arbeitslosenquote auf 2,5 Prozent zu senken, so ergäbe sich eine zusätzliche Beschäftigung von 1,3 Millionen Personen.

Immerhin gibt man in diesem Bericht indirekt zu, dass die bisherige Arbeitsmarktpolitik (was den Output in den Arbeitsmarkt anbetrifft) wenig ergiebig war.

o Fazit

Die arbeitsmarktpolitischen Institutionen (Arbeitsagenturen und Jobcenter) werden den formulierten Zielen des Sozialgesetzbuches II nicht gerecht. Die falsch verstandene arbeitsmarktpolitische Praxis des „Förderns und Forderns“ führt nicht:

  • zu mehr Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung bei den erwerbslosen Hilfebedürftigen,
  • zur nachhaltigen Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt,
  • zur signifikanten Senkung der Hilfebedürftigkeit,
  • zu einem nennenswerten Beitrag zur Behebung des Arbeitskräftemangels,
  • dazu, dass erwerbslose Leistungsberechtigte ein selbstbestimmtes und souveräneswürdevollesLeben, unabhängig von staatlicher Alimentation führen können.

Einmal in der Grundsicherung angekommen, bedeutet offenbar für die meisten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dort langfristig oder für immer zu verharren. (siehe Statisik oben).

Die Zauberformel „Bürgergeld“, die allein darauf ausgerichtet ist einen halbwegs erträglichen Lebensunterhalt zu sichern, verkennt gänzlich, dass jeder Mensch etwas kann (Identität), gebraucht wird (Leistung / Beitrag) und auch etwas Wichtiges beitragen will (Selbstwertgefühl).

Genau das aber ist die grundlegende Intention des Gesetzes (SGB II), nämlich der Reziprozität aus „Geben und Nehmen“ durch das Wahrnehmen der Eigenverantwortung zur Selbststärkung und zur Entlastung der Solidargemeinschaft nachzukommen.

Das ist die „Goldene Regel“ der Solidargemeinschaft.

Wie heißt es: „der Mensch lebt nicht vom Brot allein“, denn er / sie braucht auch etwas, was ihm / ihr eine Bestätigung (Sinn/Identität/Souverenität) gibt.

Jeder kann etwas, wird gebraucht und ist wichtig.

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