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Gemeinwohl, was ist das eigentlich?

Gemeinwohl – was ist das eigentlich?

Niemand kann mich zwingen auf seine Art  (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“  – Immanuel Kant 

Das Wort Gemeinwohl setzt sich zusammen aus den Worten Gemeinschaft und Wohlergehen

Gemeinschaft

Die Gemeinschaft (von „gemein, Gemeinsamkeit) bezeichnet eine soziale Gruppe oder eine Gemeinde, deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ eng miteinander verbunden sind. Die Gemeinschaft gilt als ursprünglichste Form des Zusammenlebens und als Grundelement der Gesellschaft.

Gesellschaft ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Formen zusammenlebender Gemeinsschaften von Menschen, deren Verhältnis zueinander durch Normen, Konventionen und Gesetze bestimmt ist und die als solche eine Gesellschaftsstruktur (Gesellschaftsgefüge) ergeben. Soziologisch wird zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft unterschieden, wobei Letztere sich durch eine größere Nähe und Verbundenheit der Menschen und Erstere durch eine stärker rationale (zweck-, nutzenorientierte) Begründung des Zusammenlebens auszeichnet.

Die Gemeinschaft, als auch die Gesellschaft besteht aus einer Versammlung von Menschen, dabei herrscht der allseitige „Egoismus„. Es bedarf der Entwicklung und Durchsetzung von Regeln, unter denen sich der Egoismus entfalten kann, ohne die Auslöschung des Schwächeren durch die radikalen Egoisten zu riskieren.

Es besteht die Pflicht aller Individuen in der Gemeinschaft und auch der Gesellschaft, gerecht zu sein. Das Gemeinwohl verpflichtet sich zur Gerechtigkeit.

Das Rechtswesen versteht unter Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft oder Vertragsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang trennt man zwei Rechtsbereiche, dem des Privatsrechts und dem des öffentlichen Rechts.

Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen freien und gleichen Bürgern, seine Grundprinzipien sind Privatautoniomie, Eigentum und Vertrag, das sind auch die Eckpfeiler des freien Markts und der (bürgerlichen) Gesellschaft.  

Diese Beziehungen sind die zwischen formell gleichen Bürgern, die sich „auf Augenhöhe“ begegnen und per Konsens vertragliche Verpflichtungen eingehen.

Sie können aber nur von einem Staat mithilfe seines Gewaltmonopols zuverlässig in gleicher Weise für alle garantiert und durchgesetzt werden.

Das öffentliche Recht behandelt die Bürger dagegen als Untertanen. Seine Grundprinzipien sind Autorität, Herrschaft, Befehl und obrigkeitliche Anordnung, wie beispielsweise im Steuerrecht.

Das öffentliche Recht bildet die Basis des durch ein zentrales Gewaltmonopol, Gebiets- und Personalhoheit definierten Staates, Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht sind Teile des öffentlichen Rechts, ebenso wie Steuer- und Verwaltungsrecht.

Der demokratische Staat übernimmt die Sicherung der Freiheit der Bürger unter der Herrschaft des gleichen Rechts für alle und gegen alle.

Der scheinbare Widerspruch beider Grundprinzipien wird verfassungsmäßig so vermittelt, dass die freien Bürger selbst zu (partiellen) souveränen Herrschern gemacht werden, die sich über demokratische Prozesse – entweder direkt oder über gewählte Repräsentanten – regieren.

Die staatliche Macht wird in dreierlei Weise eingeschränkt und kontrolliert. Erstens durch das Privatrecht.  Zweitens durch das Prinzip der Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative). Drittens durch das Prinzip des Förderalismus oder Bundesstaatsprinzip.

Quelle: u. a.  Wikipedia

Wohlergehen

Mit Wohlergehen wird der Zustand des Gutgehens, körperlich und geistig, auch Gesundheit und Glück umschrieben. Auf mehrere bezogen: das Gute im Interesse der Gemeinschaft bzw. der Gesellschaft. Wohlstand wird individuell unterschiedlich  wahrgenommen. Wohlstand setzt sich aus immateriellem und materiellem Wohlstand zusammen.

Als Wohlstandsindikator werden gewöhnlich drei Dimensionen unterschieden: der materielle Wohlstand, die Dimension Soziales und Teilhabe, auch als persönliches Wohlbefinden im Sinne von Lebensqualität verstanden und durch soziale Indikatoren abgebildet, sowie die Dimension Ökologie bzw. Umwelt und Nachhaltigkeit.

Nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch ein Recht auf „einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet“. Dabei sind Lebensmittel  (Trinkwasser und Nahrungsmittel), Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen ausdrücklich eingeschlossen.

Die einzelnen Mitglieder einer Gemeinschaft bzw. der Gesellschaft gewährleisten also das dauerhafte und geordnete Zusammenleben. Genauso gewährleisten die Gemeinschaften bzw. die Gesellschaft das dauerhafte und geordnete Zusammenleben der Gemeinschafts- respektive der Gesellschaftsmitglieder durch einen kollektiv geteilten ORDNUNGSRAHMEN VON REGELN, VERBOTEN UND GEBOTEN.

Individuen und Gemeinschaften, bzw. die Gesellschaft würdigen und schützen sich gegenseitig. Es entsteht eine Einheit in bzw. durch Verschiedenheit in Anerkennung der jeweils unterschiedlichen Individualität auf der Basis von gegenseitiger Würde und Würdigung sowie von Schutz und Freiheit.

Das Handeln von Menschen,von  Gemeinschaften und der Gesellschaft als Ganzes basiert so auf gegenseitigem Geben und Nehmen in Respekt, Würdigung, Freiheit und Schutz (Reziprozität). Reziprozitaet/

Das ist die goldene Regel des Zusammenlebens in einem geordneten und anerkannten Gefüge gegenseitiger Achtung. Dieses schützt und fördert die Individualität von Individuen und stabilisiert die Gemeinschaften bzw. die Gesellschaft.

Also nicht, Vereinheitlichung auf Kosten der Individualität, sondern Einheit durch Anerkennung der Verschiedenheit.

Nur Souveränität, Individualität, Verschiedenheit und Reziprozität in einem gegenseitig anerkannten und abgesicherten Ordnungsgefüge garantieren ein geordnetes Zusammenleben in unserer gemeinsamen Welt.

Gemeinwohl

Geben ist seliger denn nehmen“.

Gemeinwohl bezeichnet das Wohl, welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens / der Gesellschaft zugutekommen soll.

Souveräne Menschen gewährleisten das dauerhafte und geordnete Zusammenleben in einer souveränen Gesellschaft und umgekehrt. Insofern liegt das Wohlergehen der Gesellschaft im besonderen Interesse jedes Einzelnen und das Wohlergehen des Einzelnen im Interesse der Gemeinschaften bzw. der Gesellschaft als Ganzes.

Kurzum, wenn es allen gut geht, geht es auch einem selber gut. Aber, es kann nur verteilt werden, wenn auch etwas erarbeitet wird.

Jeder Mensch sollte je nach individuellem Talent und individueller Kraft etwas Wichtiges zu seinem und zum Gemein- bzw.  zu seinem eigenen Wohl beitragen.

Das Gemeinwohl orientiert sich an dem Erhalt der Menschheit, das bedeutet, dass Menschen durch den sinnvollen Einsatz Ihres Geistes bzw. Verstandes das Leben meistern.  das gelingt umso besser, in dem sich Individuen (Bürger) zusammenschließen und die Entwicklung des Gemeinwohls als gemeinsame Aufgabenstellung betrachten.

Die Gesellschaft soll den Individuen die Freiheit zur Ausbildung von Individualität gewährleisten.

Gemeinwohl ist also das, was den Mitgliedern einer Gesellschaft die Ausbildung von Individualität ermöglicht.

Das heißt gleichzeitig die Anerkennung der Verschiedenheit der Menschen in ihrem Aussehen, ihren Fähigkeiten, Charakteren und sonstigen Eigenschaften sowie die Anerkennung der Vielfalt der Überzeugungen.

Das Gemeinwohl dient der Durchsetzung der Individualität. https://www.fachsymposium-empowerment.de/souveraen-leben/

 

Anlage:

inspiriert durch Vortrag von B. Brock – public interest design

Henryk Cichowski – Acryl auf Leinwand